Gutachter Hausschwamm
Sachverständiger und Gutachter bei Hausschwammbefall, bzw. Gutachter und Sachverständiger für Hausschwammbefall in Österreich und angrenzenden EU Länder
Unsere Erfahrung im Bereich der qualitativen praxisgerechten Hausschwammsanierung bzw. der vorhergehenden Notwendigkeit einer Befalls Umfang Erstellung (ÖNORM B 3802) durch einen erfahrenen Sachverständigen, reicht mittlerweile fast 40 Jahren zurück.
Wenn verbautes Holz und/oder Holzwerkstoffe von Pilz befallen sind, oder Lebendbefall durch holzzerstörende Insekten aufweisen, müssen geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung des Befalls ergriffen werden.
Bei der Planung der Bekämpfungsmaßnahmen sind die im jeweiligen Objekt vorliegenden Bedingungen zu berücksichtigen, wie zB:
- Schadensart und Umfang,
- Bauweise und Bauzustand,
- Bauteilfeuchte und Befalls Ursache,
Ein qualifizierter praxiserfahrener Sachverständiger ist zu beauftragen, der anhand einer sorgfältigen Diagnose der Befalls Art und des Befalls Umfangs über Notwendigkeit, Art und Umfang der Bekämpfungsmaßnahme entscheidet. Eine Labor Untersuchung (makroskopisch, mikroskopisch oder molekularbiologisch) ist durchzuführen, wenn der Schadorganismus vor Ort nicht eindeutig bestimmt werden kann.
Entsprechende Gutachten erstellen wir an gegebenen Fakten, objektiv und frei von jeglichen Bau Zwang. Die Gutachten berücksichtigen aktuelle ÖNORMEN und Regelwerke, die den Grundstein für eine erfolgreiche nachhaltige Sanierung darstellen.
Praxisgerecht bedeutet dieses, dass keine ausführenden Firmen, wie zum Beispiel Baumeister oder Zimmermeister, vor Erstellung der notwendigen Befalls Umfang Erstellung in Form eines Detail Gutachtens, mit den notwendigen Sanierung Arbeiten beginnen dürfen. Zu einem um die Kostentransparenz für den Bauherren im Vorfeld zu gewährleisten, anderenfalls um nicht notwendige oder sinnfreie Bauaktivitäten zwecks Wirtschaftlichkeit zu vermeiden. Empfohlen wird einen Sachverständigen zu beauftragen, dieser völlig unparteiisch zu den angedachten ausführenden Firmen in Ihrer Nähe steht, bzw. sollte der Gutachter oder Sachverständige eher in einer anderen Stadt oder Bundesland, beheimatet sein.
Für weitere Detailinfos über Ablauf und Möglichkeiten kontaktieren Sie uns unter der für Sie kostenlosen Servicenummer +43 3112 36220 - 0 oder + 43 664 42 100 08.