Hausschwamm Bekämpfung / Hausschwamm Sanierung
Hausschwamm Sanierung und Entfernung von Pilzbefall werden unsererseits lt. ÖNORM B 3802-4 durchgeführt!
Sie haben ein Problem oder die Vermutung auf einen Schwammbefall, oder sind sich nicht sicher ob es sich überhaut um einen Schwammbefall oder Hausschwamm handelt, bzw. sind sich sicher das es sich um einen Hausschwamm handelt - und möchten eine fachgerechte Sanierung durchführen.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Sanierungen im größtmöglichen Bereich selbständig unter fachkundiger Anleitung unter Bezugnahme einer von uns vorhergehenden durchgeführten Befalls Umfang Erstellung durchzuführen. So können große Kosten auf ein Minimum reduziert werden, bzw. ist eine professionelle Hausschwammsanierung für jeden betroffenen möglich.
Für objektbezogene Fragen oder Anliegen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der kostenlosen Service Nummer +43 3112 36 220 - 0 oder +43 664 42 100 08 zur Verfügung.
Unsere Erfahrung im Bereich der qualifizierten Hausschwamm Beseitigung erstreckt sich mittlerweile auf fast 40 Jahre. Unser Team, bestehend aus qualifizierten Facharbeitern, Technikern und Sachverständigen, und sorgt somit für eine erfolgreiche, dauerhafte, und nachhaltige Sanierung Ihres Problems.
Sämtliche Sanierungen die unsererseits durchgeführt werden, entsprechen den derzeitigen gültigen ÖNORMEN und Regelwerken, die Ausführung der jeweiligen Sanierung erfolgt in Zusammenarbeit mit unseren Partnerfirmen.
Speziell im Bereich der Hausschwamm Sanierung bzw. im Bereich von Bekämpfungsmaßnahmen gegen Pilz- und Insekten-Befall wird unsererseits ausnahmslos die ÖNORM angewendet.
Der echte Hausschwamm und seine Bekämpfung!
Die Bekämpfung des Hausschwammes ist schwierig und setzt entsprechende umfangreiche Fachkenntnisse voraus. Wir empfehlen Sanierungsarbeiten einer Spezialfirma für Hausschwamm Sanierung zu übertragen. Baufirmen oder Zimmerer sind erfahrungsgemäß mit der Situation nicht vertraut bzw. schlichtweg überfordert.
Biologie
Der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) ist einer der gefährlichsten Holz zerstörenden Pilze in Gebäuden. Er tritt vorwiegend in Altbauten und nach unsachgemäß durchgeführten Gebäudesanierungen oder thermischen Sanierungen auf. In den weitaus meisten Fällen greift er dem Erdboden nahe Gebäudeteile an. Meistens sind Böden, Decken, feuchte bzw. nicht unterkellerte Parterreräume oder schlecht belüftete Halbkeller betroffen. Er kann sowohl Nadel wie Laubholz schnell und ganz zerstören. Dabei erzeugt er eine typische Braunfäule. Er befällt neben gesundem Massivholz auch Spanplatten - Faserplatten - Fasermatten - Schilfisolationen - Teppiche - Papier - Textilien - Zellulosefasern und ist in der Lage Mischmauerwerke zu durchwachsen.
Der Hausschwamm wächst bei Temperaturen zwischen ca. 3 und 26 °C und Holzfeuchten zwischen 25 und 55 %, wobei die optimalen Bedingungen bei 21 °C und 30-40% Holzfeuchte liegen. Fehlender Luftzug begünstigt sein Wachstum. Über 26 °C stellt er sein Wachstum ein.
Die Ursache des Schwammbefalls ist in jedem Fall eine hohe Luft- oder Holzfeuchtigkeit. Holzfeuchtigkeit über 25 % und Luftfeuchtigkeit über 85% begünstigen das Pilzwachstum. Hat sich der Hausschwamm im Holz festgesetzt, so kann er sich unter Nachziehen von Wasser auch auf Hölzer mit einer Feuchte unter 25% ausdehnen, indem er die Holzfeuchte um 10-40 % erhöht. Mit Hilfe der Pilzfäden und -strange (Myzel) kann er sich rasch und weit ausbreiten, durch Mauerwerk und lsolationsmaterial dringen, ohne diese zu zerstören, und neues Holz befeuchten und angreifen.
Zu den hohen Holzfeuchten können besonders bei Altbauten Sperrschichten wie PVC-Beläge, rückenbeschichtete Teppiche und Unterlagsböden sowie filmbildende Anstriche auf Tätern führen, wenn das Holz nicht gegen Erd und Mauer-Feuchtigkeit abgeschirmt und hinterlüftet wird. Weitere Ursachen sind mangelnder Unterhalt: undichte Dächer, undichte und schwitzende Wasserleitungen, verstopfte Entwässerungsanlagen, Einbau von undichten Nasszellen sowie ungenügend isolierte WC-, Dusch- und Baderäume in alte Holzbauten, Kondenswasserbildung, mangelhafte Ableitung von Sickerwasser usw.. Bei Neubauten kann der Einbau von zu feuchtem oder krankem Holz, mangelnder oder fehlender Schutz gegen aufsteigende Feuchte, unzweckmäßige Dachform (Wassersack), überstürztes Bauen (mangelhafte Bauaustrocknung) zur Entwicklung des Hausschwammes führen.
Die Verschleppungsgefahr ist beim Hausschwamm besonders groß. Die Infektion erfolgt durch Holzkisten, Fässer, Holzelemente, Werkzeuge und Geräte sowie Kartons, die in befallenen Kellern gelagert wurden. Eine Übertragung ist auch durch Abbruchholz und mittels Schuhwerk möglich, sowie durch Verbreitung der Sporen reifer Fruchtkörper durch Luftzug. Infolge der besonderen biologischen Eigenschaften dieser Pilzart, sind Sanierungen sorgfältig und gründlich durchzuführen.
Erkennungsmerkmale
Bei einem Pilzschaden muss festgestellt werden, ob es sich beim Befall um den „Echten Hausschwamm“ oder einen andern „Holz zerstörenden Pilz“ handelt. Beim Vorhandensein des Hausschwammes muss nicht nur die Feuchtigkeitsquelle beseitigt, sondern auch der Pilz gründlich bekämpft werden.
Der Pilz bildet ein weißes, watteartiges Luftmyzel, das sich stellenweise bald zitronengelb und im Alter grau, olivgrün, violett und tonfarbig verfärbt. Am hellen Myzel bilden sich graue bis graubraune, bleistiftdicke Pilzstränge mit lappigem Zwischenmyzel aus. Trockene Pilzstränge sind brüchig.
Mikroskopisch sind dickwandige Faserhyphen dicke Gefässhyphen und an den Hyphen des Luftmyzels viele auswachsende Schnallen nachweisbar. Der Fruchtkörper ist meist flach pfannkuchenartig auf der Unterlage ausgebreitet, schwammig weich und zäh, mit weißem wulstigem Zuwachsrand. In der Mitte weißt er gewundene netzartige Falten oder Gruben von blassgelber bis rostbrauner Farbe auf. Er ist leicht ablösbar. Die Sporen können einen zimt- bis rostbraunen Staub bilden. Im Mikroskop sind sie goldgelb bis gelbbraun lang und Bohnen- bis Nierenförmig. Das Holz selbst zeigt bei starker Zerstörung das typische Erscheinungsbild einer Braunfäule (braun gefärbtes und würfelig brechendes Holz).
Klärung der Ausdehnung des aktuellen Schadens durch Befallsumfangerstellung
Die Klärung der Ausdehnung des Schadens muss mittels Befallsumfangerstellung durch eine sachkundige Person vor Sanierungsbeginn erfolgen. Bei der Befallsumfangerstellung sollten auch die Ursachen für den vorliegenden Befall dargelegt werden. Es ist auch weitgehend erforderlich angrenzende Räumlichkeiten zu untersuchen, da auch dort die Möglichkeit besteht das nicht augenscheinliche Sporen vorhanden sind, die gegebenenfalls bei geeigneten Bedingungen einen weiteren Befall auslösen können.
Desinfektion des Befallareals
Um das Risiko einer Verschleppung des Hausschwammes zu vermindern, wird das Schadensareal vor dem Ausbau des befallenen Holzes mit einem pilzwidrigen Desinfektions- oder Holzschutzmittel besprüht. Dabei sind folgende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:
- In großen Wohnräumen sind vom Hausschwamm nicht befallene Teile durch Kunststoff-Folien abzutrennen.
- Offene Lebensmittel und Pflanzen sind aus dem befallenen Raum zu entfernen.
- Dosen und Flaschen sind mit fachspezifischer Chemie zu reinigen, bevor sie in einen befallsfreien Raum gebracht werden.
- Nicht befallene Holzgestelle, die nicht entfernt werden können und auf denen nach der Sanierung Lebensmittel offen gelagert werden, sind ebenfalls mit fachspezifischer Chemie zu reinigen.
- Während der Sanierung des Befallareals mit einem organischen Schutzmittel, sind diese Elemente mit Kunststoff-Folien hermetisch abzudecken.
- Zur Verminderung des Übertragungsrisikos sind vor die befallenen Räume chemische getränkte Textilien in PVC Wannen aufzustellen, damit die Schuhe abgestreift und desinfiziert werden können.
- Zur Desinfektion des Befallareals sollten nur chemisch hochwertige Produkte verwendet werden (keine Schwammsperrmittel für Bohrlochtränkung verwenden).
- Die in den technischen Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter angegebenen Vorschriften sind genau zu befolgen.
- Eine zweckmäßige Ausrüstung wie wasserdichte Kleidung, Gummistiefel, Hut, Gummihandschuhe, Schutzbrille und Maske ist zur Verhütung von Unfällen notwendig.
Bekämpfung/Sanierung
Entsprechend bestehender Normen und Richtlinien epfehlen wir individuell abgestimmte Maßnahmen die exakt auf die Situation bzw. den Befallsumfang - der notwendigen Erforderniss angepasst werden sollten.
- Befallene Hölzer in der Regel bis noch 1,5 m über den sichtbaren Befall hinaus als Sicherheitsabstand entfernen. Neues Holz chemisch schützen, ggf. Alternativen prüfen, d.h. auf Holz im Befallsbereich verzichten.
- Oberflächenmycelien, Stränge und Fruchtkörper chemisch behandeln und entfernen.
- Pilze im Mauerwerk bei Durchwachsung chemisch behandeln.
- Putz und losen Mörtel bei Erfordernis vom Mauerwerk abnehmen und entfernen.
- Holzreste wie Mauerhölzer und Holzdübel sorgfältig entfernen.
- Um Mycelreste zu entfernen, ggf. chemisch behandeln.
- Verdeckte Konstruktionen und Balkenlager bei vermutetem Befall freilegen.
- Auch kleine Hohlräume untersuchen.
- Durchwachsene Schüttungen mit einem Sicherheitsabstand von 1,5m zum Befall entfernen.
- Angrenzende Räume und Gebäude untersuchen.
- Ursache der erhöhten Feuchtigkeit erforschen und dauerhaft beseitigen, Gebäude auch nach der Sanierung austrocknen.
- Chemische Produkte bei Erfordernis verwenden und - oder einbringen.
- Nicht befallene Holzbauteile bei entsprechender Gefährdungsklasse chemisch behandeln.
- Fachgerechte Entsorgung des befallenen Materials.
Gesundheitsgefährdung
Durch Einsturzgefährdung bei entsprechendem Befall mit Hausschwamm kann sich unmittelbar ein Unfallrisiko für die sich dort befindlichen Menschen ergeben. Mycelien und Fruchtkörper des Hausschwammes sind harmlos, für die z.T. zahlreich auftretenden Sporen konnte ein allergisches Potenzial nachgewiesen werden. Allerdings ist gehäuftes Sporenvorkommen ein eindeutiges Indiz für bereits vorliegende massive Holzzerstörung, was wiederum die Unfallgefahr deutlich stärker in den Vordergrund rückt. Alte, absterbende Fruchtkörper des Hausschwammes werden von verschiedensten Schimmelpilzen u.a. Aspergillus, Cladosporium, Fusarium befallen, die wiederum Allergien, Unwohlsein, Kopfschmerzen bis hin zu Mykosen auslösen können. Im Allgemeinen kann bei Befall mit Holzfäulepilzen durch die notwendigerweise vorliegende hohe Feuchtigkeit an den betreffenden Stellen des Gebäudes davon ausgegangen werden, dass zumindest auch dort Schimmelpilze wachsen. Umgekehrt ist das Vorkommen von Schimmelpilzen kein sicherer Indikator für das Vorhandensein holzzerstörender Pilze.
Vorbeugender Schutz
- Vermeidung von „verlorenen“ Holzböden und Schalungen unter neuen Fußböden bzw. wenig dampfdurchlässigen Bodenbelägen.
- Gute Umlüftung feuchteexponierter Holzbauteile.
- Gute Belüftung von Kellerräumen und Halbkellern.
- Kein Lagern von Abbruchholz in Gebäuden.
- Kein Lagern von Brennholz und Verpackungsmaterialien in feuchten Kellern oder an feuchten Wänden.
- Periodische Kontrolle der Raum- und Wandoberflächenfeuchte; ggf. Abhilfe schaffen.
Für weitere Detailinfos zu Ihren persönlichen Fragen oder Anliegen kontaktieren Sie uns unter der für Sie kostenlosen Service Nummer +43 3112 36 220 - 0 oder +43 664 42 100 08.