Geräte mieten

KMF Sanierung

Künstliche Mineralfasern (KMF)

Fa. Goldgruber Unternehmens GmbH ist seit 2003 zertifizierter Sanierungsbetrieb für künstliche Mineralfasern (KMF). Bei Fragen oder speziellen Anliegen stehen wir Ihnen gerne unter +43 3112 36220-0 oder +43 664 42 100 08 zur Verfügung.


Künstliche Mineralfasern (KMF) sind eine Gruppe synthetisch hergestellter anorganischer Fasern. Dazu gehören Wollen wie Glas, Stein, Schlackenwollen, keramische Wollen (im Hochtemperaturbereich) und Spezialwollen aus Glas, Textilfasern und Whisker. Je nach ihrer Größe (WHO-Kriterien für Fasern) , ihrer biologischen Eigenschaften und ihrer chemischen Zusammensetzung können KMF krebserzeugende Wirkung haben bzw. können Organe dauerhaft schädigen.

Bis in die späten 90 Jahre wurde entsprechende "alte" KMF Dämmstoffe verarbeitet und verbaut, die heute nachweislich ein enormes allgemein Problem darstellen bzw. deren gesundheitliche Auswirkungen aus wissenschaftlicher Sicht noch nicht ausreichend erforscht sind.

Bei Bau, Umbau, Instandsetzung, Sanierungs und Abbrucharbeiten treten überwiegend KMF Abfälle bestehend aus Glas und Steinwollen auf. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • "alten" KMF Dämmstoffen: Damit sind Produkte gemeint, die vor dem Jahr 1998 produziert wurden. Bei diesen muss von einem Verdacht auf krebserregende Wirkung ausgegangen werden, weshalb diese Materialien bei Zutreffen des Abfallbegriffs jedenfalls als gefährlicher Abfall einzustufen sind. Dieser Verdacht kann nur durch einen Einzelnachweis widerlegt werden. Sämtliche alten KMF Abfälle gehören zur Abfallart 31437 g (Asbestabfälle, Asbeststäube)

  • "neuen" KMF Dämmstoffen: Dazu zählen Produkte ab dem Produktionsjahr 1998, welche die Biolöslichkeitskriterien der EU Richtlinie 97/69/EC bzw. deren Nachfolgedokument 1272/2008 umfassen und daher nicht krebserregend sind. ACHTUNG: Auch KMF Dämmstoffe, die nach dem Jahr 1998 verwendet wurden, können als gefährliche Abfälle im Sinne des Abfallrechts einzustufen sein (z.B. Durch alte Lagerbestände oder Importe). Ab dem Jahr 1998 produzieren jedenfalls die Mitglieder der Fachvereinigung Mineralwolle Industrie "neue" KMF Dämmstoffe. Nicht gefährliche KMF Abfälle können zur Abfallart 31416 "Mineralfaser" zugeordnet werden.
Der Bauherr ist als Abfallersterzeuger im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) verpflichtet, die Zuordnung des Abfalls hinsichtlich Gefährlichkeit vorzunehmen. Im Zweifelsfall ist die Frage der abfallrechtlichen Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall mit einem Einzelnachweis durch eine befugte Fachperson zu beantworten.

Die Vorgangsweise im individuellen Einzelfall muss je nach Baustelle und Rahmenbedingungen gesondert durch ein zertifiziertes Fachunternehmen bewertet werden.

Arbeitsmethode und organisatorische Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Sanierung

Bei sämtlichen Arbeiten mit KMF ist die Arbeitsmethode so zu gestalten, dass die Exposition von Menschen so gering wie möglich gehalten wird.

  • Geeignete Absaugeinrichtungen und Filterketten installieren (Eine ordnungsgemäße Sanierung, ohne Absaugeinrichtungen oder Filterketten ist nicht oder nur bedingt möglich).
  • Bei sämtlichen Arbeiten persönliche Schutzausrüstung verwenden: Atemschutz, Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Atmungsaktiver Schutzanzug Type 5
  • Arbeitsbereiche abgrenzen und kennzeichnen
  • Arbeitsverfahren so wählen, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird. Wichtig dabei ist ein möglichst zerstörungsfreier Ausbau. Abblasen mit Druckluft oder Trocken Kehren sollte vermieden und stattdessen Industriestaubsauger eingesetzt werden, um Arbeitsbereiche zu reinigen. Der Einsatz von Industriestaubsaugern ist wichtig, um die Freisetzung von Fasern über herkömmliche Staubsaugerbeutel zu vermeiden!
  • Bauwerksöffnungen (Fenster Türen usw.) im unmittelbaren Arbeitsbereich sind dicht verschlossen zu halten. Zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Staubwände oder Staubvorhänge sind entsprechend der Gegebenheit zu berücksichtigen.
  • Keine schnell laufenden Maschinen (Schleif Trenn oder Bohrmaschinen)
  • Nach Möglichkeit frei gelegte Fasern befeuchten bzw. mit Restfaserbindemittel besprühen.
  • Abfälle sind am Entstehungsort möglichst staubdicht zu verpack, ggf. zu befeuchten und zu kennzeichnen. Für den Transport sind geschlossene Behälter (z.B. Tonnen, reißfeste Säcke, Big Bags, Deckelmulden) zu verwenden. Lose Lagerungen sind zu vermeiden.
  • Bei mangelnder Reinigungsmöglichkeit des Arbeitsplatzes: Folienabdeckung von Böden oder Untergrund.
  • Waschmöglichkeit in der Nähe des Sanierungsbereiches vorsehen.

Für weitere Detailinfos zu Ihren Fragen oder Anliegen kontaktieren Sie uns unter der Service Nummer +43 3112 36 220 - 0 oder +43 664 42 100 08.