Geräte mieten

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB

AGB - Allgemein:

1. Alle unsere Verkäufe, Leistungen und Lieferungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wurde; durch die Auftragserteilung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt. Änderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen; mündliche oder telefonische Abmachungen erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind, im Falle von unsererseits unterfertigten Auftragsbestätigungen anderer AGB haben diese keine Gültigkeit.

2. Die Angebote und Leistungen der Firma Goldgruber Unternehmens GesmbH sind stets freibleibend.

3. Fa. Goldgruber Unternehmens GesmbH ist mit der Prüf und Warnpflicht an den AG im Sinne der ÖNROM B 2110 nachgekommen, ohne diese schriftlich durch den einzelnen AG bestätigen zu müssen.

4. Mängelrüge, Gewährleistung: Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind oder noch entstehen können: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den AG oder Dritte, sowie weiters fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten - ungeeigneter Baugrund - jeglicher Wassereindrang / Oberflächenwassereindrang - elektrochemische Einflüsse - versteckte Mängel.

5. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb 5 Tagen schriftlich durch den AG an die Firma Goldgruber Unternehmens GesmbH anzuzeigen. Die Firma Goldgruber Unternehmens GesmbH übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Vorschriften entstanden sind.

6. Bei allfälligen Reklamationen ist der AG beweispflichtig für den Eintritt des Schadens.

7. Informationen über Kunden / AG bzw. von diesen an uns beauftragten Projekten und deren Leistungen werden nur nur nach Vorlage einer "Zustimmungserklärung" in schriftlicher Form des jeweiligen Kunden / AG an dritte Parteien erteilt, da sämtliche Vertragsverhältnisse im Sinne der Rechtsform nur zwischen der Fa. Goldgruber Unternehmens GesmbH und dem jeweiligen Kunden / AG abgeschlossen wurden, bzw. dem gesetzlichen Datenschutz unterliegen. Jegliche 3 Partei wie zb. Versicherungsinstitute - Sachverständige ec. unterliegen nicht unserer Auskunftspflicht. Sämtliche Zustimmungserklärungen müssen in eingeschriebener Briefform an unsere allgemeine Firmenadresse gerichtet sein.

8. Sämtliche genannten Bestimmungen wurden seitens unserer rechtsfreundlichen Vertretung auf deren Gültigkeit lt. letztem Rechtsstand überprüft, sollten dennoch veraltete Bestimmungen vorhanden sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

9. Gerichtsstand: Für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist das BG in A - 8010 Graz Ost bzw. LG für ZRS in A - 8010 Graz zuständig. Auf die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden.

AGB - Entfeuchtung - Klimatisierung:

1. Jede Gerätschaft der Firma Goldgruber Unternehmens GesmbH wird vor Inbetriebnahme auf einwandfreie Funktion überprüft, sollte dennoch ein Defekt vorhanden sein ist dieses sofort (erster Miettag) der Fa. Goldgruber Unternehmens GmbH bzw. deren Ansprechpartner bekannt zu geben.

2. Mietzins - Der erste Miet-Tag ist der Tag (Kalendertag) der Aufstellung bzw. Lieferung oder Selbstabholung, der letzte Miet-Tag ist der Tag (Kalendertag) des Abbaues bzw. Rückliefertag. Unberücksichtigt bleiben die Tageszeiten der Geräteabholung - Gerätelieferungen - Geräterückbringung - Geräterücklieferung, da nur Tagessätze nach "Kalendertagen" abgerechnet werden, Stundensätze werden nur bei Großgeräten über 200 kW angeboten.

3. Der Auf- und Abbau sowie eventuell erforderliche Etagentransporte erfolgen ausnahmslos kostenpflichtig durch die Techniker der Firma Goldgruber Unternehmens GesmbH. Für anfallende Betriebsstörungen, die ihre Ursache außerhalb der Geräte haben, wie zum Beispiel unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unter - Überspannung, werden die tatsächlich anfallenden Kosten von Techniker und Ersatzteile berechnet.

4. Für technische defekte der Gerätschaften die während der Nutzung auftreten wird ein kostenloser Austausch der jeweiligen Gerätschaft ab Firmenhauptsitz in A - 8200 Gleisdorf angeboten.

5. Der AG hat für die geeignete Stromzufuhr Sorge zu tragen, für Schäden an den Gerätschaften die durch Unter oder Überspannung auftreten haftet der AG.

6. Nach ordnungsgemäßer Übergabe seitens der Fa. Goldgruber Unternehmens GmbH bzw. Unterfertigung des Leistungsberichtes, haftet der Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen in uneingeschränkter Form, für jegliche Beschädigung oder Diebstahl der Gerätschaften bzw. deren Zubehörteile. Bei Beschädigungen oder Diebstahl der Gerätschaften oder Zubehörteile, ist dieses unaufgefordert der Fa. Goldgruber Unternehmens GmbH umgehend zu melden. Bei Diebstahl ist zusätzlich unaufgefordert, die polizeiliche Anzeige des Auftraggebers binnen 7 Tagen an Fa. Goldgruber Unternehmens GmbH zu übermitteln.

7. Bei Kondensationstrocknern verpflichtet sich der AG oder Mieter täglich die Auffangbehälter zu entleeren. Für andere Arbeiten der Firma Goldgruber Unternehmens GesmbH gelten die jeweiligen Ö-Normen bzw. die Herstellerrichtlinien / Verarbeitungsrichtlinien der Erzeuger als vereinbart.

8. Die Freimeldung sämtlicher Anlagen ist 3 - 5 Werktage vor Abbautermin durch den AG an den jeweiligen Ansprechpartner der Fa. Goldgruber Unternehmens GesmbH schriftlich bekannt zu geben (Freimeldezeit 3 - 5 Werktage - dieses bedeutet das Fa. Goldgruber Unternehmens GesmbH ab Freimeldung durch den AG sämtliche Gerätschaften 3 - 5 Werktage zu 100 % in Rechnung stellen darf, bzw. die Abholung binnen dieser 3 - 5 Tage erfolgen muss. Bei möglicher früherer Abholung unsererseits durch eventuelle Fahrtroutengleichung anderer AG werden die tatsächlichen Kosten berechnet, bei Selbstrückbringung des AG entfallen die Kosten für den Rücktransport.).

9. Bei einer Gerätevermietung unter 8 Kalender Tagen, werden für Gerätereinigung und Desinfektion + Funktionsprüfung 50 Euro exkl. (exkl. = ohne 20 % Ust.) pro Gerätschaft berechnet. Sollten Gerätschaften oder deren Zubehör eine unübliche Höhe der Verschmutzung aufweisen, sind die daraus resultierenden Kosten durch den Auftraggeber im vollem Umfang zu ersetzen.

AGB - Chemische Produkte:

1. Bei Storno Aufträgen von chemischen Produkten aller Art, werden mindestens 30 % zuzüglich der Kosten für VCP (Versand Chemischer Produkte) bzw. die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt, angebrauchte Mengen oder offene Gebinde können nicht zurückgenommen werden.

2. Jegliche Kleingebinde von chemischen Produkten zb. 10 Liter Kanister von sämtlichen Kommission Bestellungen, im gesamten unter 100 Liter können unsererseits aus Gründen der Qualitätssicherung und Gewährleistung nicht zurückgenommen werden, da jedes chemische Produkt labortechnisch auf Abweichungen (chemische Veränderung - chemische Verunreinigung - chemische Zusammensetzung) untersucht werden müsste - was jedoch aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich ist.

3. Eine Mindestabgabe von unter 10 Litern bei sämtlichen flüssig Gebinden wird unsererseits nicht angeboten da wir direkt von der Großindustrie beziehen.

AGB – Auswertungen und Gutachtenerstellung:

1. Geltungsbereich - Allen Leistungen von Auswertungen und Gutachten der Fa. Goldgruber Unternehmens GesmbH bzw. des Sachverständigen liegen diesen AGB zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Vertragsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, handeln. Auftraggeber im Sinne der Vertragsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Auftragserteilung - Der Auftrag zu Auswertungen oder Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge - sowie durch Dritte übermittelte Aufträge gelten als verbindlich.

3. Leistungen - Der Sachverständige wird seine Leistungen unparteiisch, neutral und gewissenhaft, entsprechend den anerkannten Regeln, unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen. Der Auftraggeber wird dem Sachverständigen sämtliche Informationen erteilen, die dieser zur sachgemäßen Erledigung der Leistungen benötigt. Der Umfang der von dem Sachverständigen zu erbringenden Leistung wird bei Auftragserteilung schriftlich festgelegt. Ergibt sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages, dass Änderungen und Erweiterungen dieses Auftragsumfanges erforderlich sind, wird vor einer weiteren Tätigkeit des Sachverständigen der geänderte Auftragsumfang sowie die Änderungen der Vergütung schriftlich vereinbart. Sollte keine Einigung zu Stande kommen und ein Festhalten am Vertrag dem Auftraggeber im Hinblick auf Erweiterung des Auftrages unzumutbar sein, kann er den Vertrag kündigen. Dem Sachverständigen steht auch in diesem Fall die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu.

4. Auftraggeber Pflichten - Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig dem Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden zwei Absätze geht auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit nicht den Sachverständigen ein Mitverschulden trifft.

5. Geheimhaltung - Der Sachverständige beachtet die Einhaltung der Schweigepflicht. Der Sachverständige trifft Vorsorge dafür, dass weder Gutachten noch sonstige Tatsachen und Unterlagen, die bei der Ausführung der Dienstleistung bekannt werden, und die sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden. Der Sachverständige kann von den schriftlichen Unterlagen, die dem Sachverständigen zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Ablichtungen für die Unterlagen machen. An den erbrachten Dienstleistungen behält sich der Sachverständige die Urheberrechte ausdrücklich vor. Bei Auftragserteilung wird der Umfang der Leistungen von dem Sachverständigen schriftlich festgelegt. Der Auftraggeber darf das im Rahmen des Auftrags den Sachverständigen erstellte Gutachten bzw. die von dem Sachverständigen erbrachten Leistungen mit allen damit zusammenhängenden Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es bei Auftragserteilung vereinbart wurde.

6. Zahlungsbedingungen - Das der Fa. Goldgruber Unternehmens GesmbH - dem Sachverständigen zustehende Honorar bzw. vereinbarte Entgelt wird mit Beendigung des Auftrags fällig und ist umgehend nach Vorlage der Rechnung, spätestens bis zu dem darin angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Postversand des Gutachtens bzw. der Auswertung erfolgt regelmäßig nur gegen Nachnahme, bei mehrmaliger erfolgloser Zustellung wird ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben. Eine Gutachtenübermittlung bzw. Auswertungsübermittlung in elektronischer Form, wird aus gründen des Urheberschutzes und des Datenschutzes unsererseits nicht durchgeführt. Der Sachverständige ist gegen Unternehmen berechtigt, Erhöhungen der Umsatzsteuer, die zwischen Vertragsschluss und Rechnungsstellung eintreten und vom Auftragnehmer steuerlich zu beachten sind, an den Auftraggeber weiterzugeben. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Erhöhung der Umsatzsteuer mehr als vier Monate verstrichen sind. Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten erst dann als Zahlung, wenn sie endgültig gutgeschrieben worden sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung oder das Gegenrecht ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung des Kostenvorschusses nach dem ersten Absatz dieser Bestimmung in Verzug, so kann der Sachverständige nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens hat der Auftraggeber, wenn er Verbraucher ist, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, ansonsten in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Sollten dem Sachverständigen Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist der Sachverständige berechtigt, vor Auftragserledigung Barzahlung zu verlangen. Auch kann der Sachverständige in derartigen Fällen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenz Verfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse beim Auftraggeber.

7. Fristen - Leistungszeiten, die der Sachverständige angegeben hat, sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart. Vereinbarte verbindliche Termine für die Erbringung der Leistung des Sachverständigen bzw. der Durchführung der Leistungen beginnen mit Vertragsschluss, bei Verbraucher mit Ablauf der Widerrufsfrist nach § 355 BGB. Soweit eine Vorauszahlung vereinbart wurde, oder Unterlagen des Auftraggebers benötigt werden, beginnt der Lauf der Frist frühestens nach Eingang der Unterlagen bzw. Gutschrift der Vorauszahlung. Der Sachverständige haftet für Verzugsschäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten gelegt werden kann.

8. Kündigung - Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden, wobei die Kündigung in ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Bei technischen Messungen wie Feuchtemessungen – Analysen für Schimmelpilze – Analysen für holzzerstörende Pilze kann nach erfolgter Ausführung vor Ort keine Kündigung durch den Auftraggeber erfolgen, eine Kündigung ist nur vor Ausführung vor Ort möglich - unter Berücksichtigung das die tatsächlichen angefallenen Kosten verrechnet werden. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung liegt für den Auftraggeber insbesondere dann vor, wenn der Sachverständige nach vorheriger fruchtloser Abmahnung seine Sachverständigenpflichten grob verletzt. Für den Sachverständigen liegt ein wichtiger Grund für eine Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber eine notwendige Mitwirkung trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiterhin verweigert, wenn seitens des Auftraggebers versucht wird, in unzulässiger Weise auf den Inhalt des Gutachtens einzuwirken sowie wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät. Wird der Vertrag seitens des Auftraggebers aus wichtigem Grund gekündigt, so stehen dem Sachverständigen die vereinbarten Vergütungen nur für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen zu, erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten, auch wenn es sich dabei um für den Auftraggeber nicht verwertbare Teilleistungen handelt.

9. Gewährleistung - Soweit der Sachverständige Dienstleistungen erbringt, sind die Parteien sich darüber einig, dass der Sachverständige keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen. Ansonsten kann der Sachverständige bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Sachverständigen durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Neuerstellung (Nachlieferung). Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern der Sachverständige die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber ebenfalls nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung dem Sachverständigen schriftlich anzuzeigen. Ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften unberührt.

10. Haftung - Für Schäden haftet der Sachverständige nur, wenn ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten nachgewiesen werden kann. Auch in diesem Fall ist die Ersatzpflicht des Sachverständigen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11. Urheberschutz - Die Fa. Goldgruber Unternehmens GesmbH bzw. deren Sachverständiger behält an den erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind das Urheberrecht. Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten bzw. gefertigte Auswertung mit allen Aufstellungen, Anlagen, und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck der vereinbarungsgemäßen Bestimmung verwenden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Einwilligung der Fa. Goldgruber Unternehmens GesmbH bzw. deren Sachverständigen gestattet. Eine Veröffentlichung des Gutachtens bzw. der Auswertung bedarf in jedem Falle der schriftlichen Einwilligung. Vervielfältigungen auch in elektronischer Form (Scan, etc.) sind nur im Rahmen des Verwendungszweck des Gutachtens bzw. Auswertung gestattet. Diese Regelung erstreckt sich auf alle erstatteten Gutachten und Auswertungen der Fa. Goldgruber Unternehmens GesmbH in Papierform als auch papierloser Form, jede Zuwiderhandlung des Urheberschutzes wird strafrechtlich verfolgt.

12. Schlussbestimmungen - Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und der Sachverständige verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck der Ungültigen möglichst nahe kommt.

Stand 08 / 2022

Disclaimer

Haftungsausschluss (Disclaimer) - Haftung für Inhalte

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 6 Abs.1 MDStV und § 8 Abs.1 TDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Diensteanbieter sind jedoch nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Da unsere Homepageseiten von zweiter und dritter Seite ständig gewartet und aktualisiert werden, kann es vorkommen das sich Grammatikfehler und Rechtschreibfehler vorbehaltlich einschleichen (Tippfehler unter Vorbehalt). Sollte Ihnen ein solches Versäumnis unterkommen, bitten wir um Mitteilung für eine ehestmögliche Berichtigung.

Entsprechend Rechtschreibung und Grammatik bitten wir zu beachten, dass bestimmte Seiten und Artikel Ihren Ursprung vor über 25 Jahre haben, bzw. somit nicht den aktuellen Rechtschreibung und Grammatik Regeln entsprechen - Tippfehler vorbehalten.

Haftungsausschluss (Disclaimer) - Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.

Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Haftungsausschluss (Disclaimer) - Urheberrecht

Die Betreiber der Seiten sind bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen.

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Sämtliches Fotomaterial das auf unserer Homepage vorhanden ist, darf nur für private Zwecke verwendet werden. Fotomaterial das von Zweitanbietern bereitgestellt - unsererseits zugekauft wurde, darf nicht genutzt werden (separate Kennzeichnungen auf Fotos vorhanden). Sollte Fotomaterial vorhanden sein das eventuell das Urheberrecht oder das Persönlichkeitsrecht normaler oder juristischer Personen verletzt, ersuchen wir um entsprechende schriftliche Mitteilung an uns, damit wir dieses sachlich prüfen können.

Haftungsausschluss (Disclaimer) - Datenschutz

Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Stand 08 / 2022