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Fragen

Hier haben wir die von unseren Kunden an uns häufig gestellten Fragen zum Thema "Gutachtertätigkeit" für Sie übersichtlich zusammengefasst:

1. Wie viel ist ein Gutachten bei einem Versicherungsschaden wert, wenn der Gutachter zwar "Allgemein gerichtlich beeideter zertifizierter Sachverständiger - zertifizierter Sachverständiger - freier Sachverständiger" ist, jedoch von der Versicherungsgesellschaft geschickt wurde? Genau gesagt ist dieses Gutachten im Streitfall nichts wert, ein Gutachter sollte objektiv und unbeeinflusst seine Bewertung vornehmen. Wenn jedoch der Gutachter seitens der Versicherungsgesellschaft entsendet wird, sind diese in der Praxis angehalten die Schäden so gering als möglich zu bewerten, bzw. bekommen Ihr Honorar oder Geldbezug direkt vom Versicherungsunternehmen, wonach sich die Frage der Objektivität nicht mehr stellt. Bei zunehmender Streitanfälligkeit zwischen Versicherten und deren Versicherungsgesellschaften wird in Regel ein unabhängiger Sachverständiger oder Gutachter bestellt. Seit kurzem gibt es vermehrte rechtskräftige Urteile von so genannten "Allgemeinen gerichtlich beeideten zertifizierten Sachverständigen" die für diverse Versicherungsgesellschaften tätig sind, wo sich herausstellte das die jeweiligen Bewertungen unsachgemäß - mangelhaft und zu Lasten des Versicherungsnehmers erstellt wurden. Genaue Listen über Versicherungsunternehmen deren bezahlte Sachverständige und bezahlten Firmen können sie gerne lt. Auskunft unserer rechtsfreundlichen Vertretung bei uns beziehen, da dieses einen unerlaubten Wettbewerb darstellt.

2. Darf die Versicherung zb. Firmen für Sanierungsarbeiten beauftragen? Die Versicherung kann und darf niemanden beauftragen, eine Beauftragung kann und darf nur durch den Versicherungsnehmer erfolgen.

3. Kann die Versicherung mir eine Firma vor die Nase setzen, mit der ich als Versicherungsnehmer nicht einverstanden bin, bzw. kein Vertrauen zu dieser Firma habe? Nein kann Sie nicht, aber der Versicherer ist berechtigt mehrere Angebote einzuholen und den günstigsten dann vorzuschlagen, sollte die Firma Ihres Vertrauens teurer sein als die vorgeschlagene Firma der Versicherung, ist in der Regel der Mehrpreis selbst zu begleichen. In der Praxis arbeiten leider sehr oft Versicherungsgesellschaften und deren von Ihnen bezahlten Sachverständigen / Gutachtern mit Firmen zusammen die einen Billigstbieterpreis veranschlagen, dieses jedoch nachweislich qualitativ zu Lasten des Versicherungsnehmers geht.

4. Wie kann ich sicherstellen einen objektiven Sachverständigen zu bekommen? Am besten man beauftragt einen Gutachter oder Sachverständigen aus einer anderen Stadt oder Bundesland. Es sollte keinesfalls die leider weit verbreitete "Freunderlwirtschaft" zwischen Versicherung SV und ausführenden Firmen anerkannt werden.

Rechtlicher Zusatzvermerk: Bei den vor genannten Fragen und deren Antworten handelt es sich um keine Rechtsberatung, hinsichtlich einer Rechtsberatung in Ihrem speziellen Fall, wird unsererseits empfohlen sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauen zu wenden.

Für weitere Detailinfos zu Ihren Fragen oder Anliegen kontaktieren Sie uns unter der für Sie kostenlosen Servicenummer +43 3112 36 220 - 0 oder +43 664 42 100 08.