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Einteilung von Schimmelpilzen in Risikogruppen (gemäß TRBA 460 bzw. BioStoffV)

Verschiedene Schimmelpilze können als Krankheitserreger auftreten oder sind Auslöser von Allergien. Dabei unterscheiden sich die zahlreichen Arten in ihrem Potential oder der Wahrscheinlichkeit eine Krankheit auszulösen. Viele Arten sind ungefährlich für den gesunden Menschen, wohingegen einige Arten auch den gesunden Menschen infizieren können. Diese Unterschiede gehen auf spezielle Eigenschaften der einzelnen Arten und ihrer Stoffwechselleistungen zurück.

Die derzeit gültigen Risikoeinstufungen berücksichtigen keine aktuellen Forschungsergebnisse und basieren oft auf der Identifizierung einzelner Pilzarten aus klinischen Isolaten d. h. aus menschlichen Gewebeproben. Es ist jedoch bekannt, dass die Schimmelpilze bei Infektionen ein anderes Aussehen und Wachstumsverhalten zeigen, was zu Fehlern bei ihrer Identifizierung führen kann. Aktuelle Forschungsergebnisse und Erfahrungen legen daher nahe, einzelne Arten kritischer zu sehen als ihre derzeitige Risikogruppe vorgibt. Als Beispiel sei hier Aspergillus niger genannt, welcher nachweislich zu Infektionen der Ohren, Lunge und anderer Organe führen kann (Katayama et al., 2003; Langer et al., 2003; Mishra et al., 2004; Shah et al., 2004). Nach der geltenden Risikoeinstufung wird Aspergillus niger zu den eher ungefährlichen Umweltkeimen gezählt.

Im Rahmen der aktuellen Biostoffverordnung werden die Arten nach verschiedenen Kriterien in Risikogruppen eingeteilt. Diese Kriterien sind z. B.:

  • Natürliches Vorkommen und Verbreitung der Arten
  • Produktion von Giftstoffen (Mykotoxine)
  • Wege zur Aufnahme des Erregers (Mund, Lunge, Haut, Magen-Darm-Trakt)
  • Inkubationszeit einer eventuellen Erkrankung
  • Schwere und Verlauf einer möglichen Erkrankung (chronisch, akut)
  • Mögliche Folgekrankheiten oder Spätfolgen
  • Diagnosemöglichkeiten und Therapien (Antibiotika)
  • Übertragbarkeit einer Erkrankung
  • Bekannte Resistenzen gegenüber Antibiotika

Obwohl für die Einteilung ein breiter Katalog von Kriterien zugrunde gelegt wird, kann die jeweilige resultierende Risikoabschätzung nicht pauschal für alle Menschen gelten. Es muss insbesondere festgehalten werden, dass die Einstufung sich im Wesentlichen nach dem infektiösen Potential und nicht nach dem sensibilisierenden Potential richtet. Eine Sensibilisierung kann zu einer Allergie führen, welche ebenfalls starke körperliche Auswirkungen mit Krankheitssymptomen haben kann.

Viele persönliche oder individuelle Faktoren wie eine genetische Voraussetzung können das Risiko für einen Einzelnen, sich zu sensibilisieren, deutlich erhöhen. So ist bekannt, dass Personen, deren Eltern bereits an Allergien leiden, ein deutlich höheres Risiko haben, auch eine Allergie zu entwickeln. Auch im Falle von Infektionen wie z. B. Fußpilz sind besondere Bevölkerungsgruppen wie Leistungssportler, Diabetiker und Raucher stärker gefährdet als die Allgemeinbevölkerung. Daher muss immer im jeweiligen Einzelfall erörtert werden, welches Risiko von einer Pilzart für einen Menschen ausgeht.

Als Risikogruppen werden insgesamt vier Gruppen definiert und Pilze eingeordnet:

Risikogruppe 1:

Pilze, bei denen es "unwahrscheinlich" ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen (hierzu zählen auch Arten, die bei stark immungeschwächten Personen Krankheiten verursachen können oder Arten, denen "nur" ein allergenes Potential zugeschrieben wird!)

Risikogruppe 2:

Pilze, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen können; eine Verbreitung des Pilzes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich

Risikogruppe 3:

Pilze, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen; normalerweise ist eine Vorbeugung oder Behandlung möglich

Risikogruppe 4:

Pilze, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich

Beispiele von Pilzarten, die nach der gültigen Biostoffverordnung in die jeweiligen Risikogruppen eingeordnet werden:

Risikogruppe 1:
Saccharomyces cerevisiae (Bäckerhefe),Alternaria alternata (trotz hohem allergenen Potential !), Aspergilus versicolor

Risikogruppe 2:
Candida albicans (häufigster Erreger von Hefe-Infektionen),Aspergillus fumigatus (häufigster Erreger von Aspergillosen),Aspergillus flavus (kann krebserregende Aflatoxine produzieren), Trichophyton mentagrophytes (Fußpilz-Erreger), Microsporum gypseum (Erreger von Hautmykosen)

Risikogruppe 3:
Coccidioides immitis, Histoplasma capsulatum, Blastomyces dermatitidis (Erreger schwerer Systemmykosen, die den ganzen Körper betreffen können)

Risikogruppe 4:
Zur Zeit sind keine Pilze der Risikogruppe 4 bekannt!